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Dos and Don'ts of Behavioural Antitrust
Das Get-Together des Vereins für Wettbewerbsökonomik zum Thema «Stellenwert der Verhaltensökonomie in der wettbewerbsökonomischen Praxis» fand am 21. März 2024 in den ehrwürdigen Räumlichkeiten der Anwaltskanzlei Niederer Kraft Frey statt. Michael Funk widemete sich in seinem Impulsreferat den «Dos and Don'ts of Behavioural Antitrust».
Michael Funk betonte insbesondere, dass verhaltensökonomische Überlegungen den traditionellen Kanon der Wettbewerbsökonomik zwar ergänzen, aber nicht in Frage stellen. Soweit in einem kartellrechtlichen Verfahren verhaltensökonomische Aspekte eine Rolle spielen, sollten diese möglichst empirisch bestätigt oder zumindest im Rahmen einer umfassenden Schadenstheorie plausibilisiert werden. Verhaltensökonomische Argumente können daher nur im Rahmen einer Einzelfallprüfung berücksichtigt werden, sie sind aber nicht geeignet, per se Verbote zu begründen, wie dies das Bundesverwaltungsgericht im Entscheid «SIX/DCC» versucht hat.
Das zweite Inputreferat des Abends hielt Prof. Andreas Heinemann, ehemaliger Präsident der Wettbewerbskommission, über den «Stellenwert der Verhaltensökonomie in der wettbewerbsökonomischen Praxis».