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Ein digitales Wettbewerbsrecht ist überflüssig
Digitale Märkte erfordern keine neue Gesetzgebung. Vielmehr verlangt das Verhalten der Unternehmen im Einzelfall nach einer genauen Analyse, denn oft sind die wettbewerblichen Auswirkungen ambivalent.
Zum Artikel von Christian Jaag und Samuel Rutz in «Die Volkswirtschaft»