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Referat über die Abgeltung von Nettokosten
Die dritte Postrichtlinie der EU sieht vor, dass Postunternehmen für die Erbringung von Universaldienstleistungen entschädigt werden können, wenn diese Nettokosten verursachen und eine unverhältnismässige finanzielle Belastung darstellen.
Christian Jaag hat an der «Sixth Conference on Regulation, Competition and Universal Service in the Postal Sector» einen wissenschaftlichen Aufsatz zum Thema «Compensating the Net Cost of Universal Postal Services» vorgestellt. Dieser beschreibt, wie sich die Definition der Unverhältnismässigkeit und damit die entsprechende Finanzierung des Universaldiensts auf den Wettbewerb im Postmarkt auswirkt.