News
Umsetzungsvarianten einer FTTH-Policy
In den vergangenen Jahren und Monaten sind Dienstleistungen entstanden und angekündigt worden, welche grosse Übertragungskapazitäten benötigen. Insbesondere bei bidirektionaler Kommunikation stösst die verbreitete ADSL-Technologie an technische Grenzen. Neue Angebote setzen deshalb zunehmend den Anschluss der Benutzer an sogenannte Fiber-to-the-Home-Netze (FTTH) voraus.
Insbesondere Swisscom und einige städtische Elektrizitätswerke haben bereits in neue Infrastrukturen investiert. Der aktuelle Stand der Glasfaserentwicklung zeigt, dass Kooperationsansätze vorhanden sind. Divergierende Geschäftsinteressen verhindern gegenwärtig aber ein einheitliches, abgestimmtes Vorgehen. In städtischen Gebieten droht eine Überversorgung mit parallelen Netzen; auf dem Land eine Unterversorgung. Es stellt sich die Frage, wie die Vision eines flächendeckenden FTTH-Zugangsnetzes für die Schweiz mit einer aktiven öffentlichen Policy umgesetzt werden kann.
Länder wie Südkorea, Japan, Frankreich oder jüngst Australien haben bereits eine aktive öffentliche Glasfaserpolitik formuliert und setzen diese um. Dabei wurden unterschiedliche Ansätze gewählt, die auf staatlichen Leistungsaufträgen verbunden mit Subventionen bzw. Fonds-Lösungen, der Ausschreibung von Gebieten oder der Mandatierung einer staatlichen Netzgesellschaft basieren.
In einer Studie von Swiss Economics werden verschiedene abstrakte Varianten zur Umsetzung der Vision eines möglichst flächendeckenden Schweizer FTTH-Netzes diskutiert. Auf der einen Seite steht eine Kabel und Schacht AG mit Investitionsmandat. Swisscom wird in einen Infrastruktur- und einen Diensteteil aufgetrennt. Damit sich eine solche strukturelle Trennung nicht negativ auswirkt, erhält der Infrastrukturteil ein Investitionsmandat zum Aufbau eines flächendeckenden Glasfaser-Zugangsnetzes mit Exklusivrechten. Auf der anderen Seite steht der Wettbewerb zwischen integrierten Netzbetreibern. Für alle Anbieter besteht die Auflage, sich gegenseitig Zugang zu gewähren. Die Schwierigkeit besteht in dieser Variante darin, ausreichende Investitionsanreize zu setzen, da die Netzzugangsregulierung diese wieder abschwächt. Zwischen den beiden Extremmodellen steht die Möglichkeit einer Ausschreibung von regionalen oder nationalen Grundversorgungskonzessionen für den Aufbau und Betrieb eines Glasfaser-Zugangsnetzes.
Welche Variante optimal ist, hängt letztlich davon ab, welchen politischen Stellenwert ein flächendeckendes Glasfasernetz einnimmt. In der Schweiz ist die politische Diskussion dazu erst noch zu führen. Dabei ist der fundamentale Zielkonflikt zwischen dem möglichst raschen Netzaufbau und einem funktionierenden Wettbewerb auf der Technologie- und Dienstebene zu berücksichtigen. Er wird in jeder Umsetzungsvariante anders gelöst.