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Studie zum Netzzugang im Postmarkt
Netzzugang bedeutet im Postmarkt, dass die Anbieterinnen von Postdiensten neben dem bereits bestehenden Zugang im Rahmen der Grundversorgung ebenfalls den ein- oder gegenseitigen Zugang zu einzelnen Infrastrukturelementen oder Prozessen der Post erhalten. Dabei lassen sich der technische Zugang und der Teilleistungszugang unterscheiden.
Der technische Zugang umfasst den gegenseitigen Zugang zu Postfächern und den Austausch von Adressänderungsdaten. Teilleistungszugang bedeutet, dass Postdienstanbieterinnen die Hauptprozesse der Post einzeln (Annahme, Sortierung, Transport, Hauszustellung) und selektiv (regional, für die gewünschten Produkte) mitbenützen dürfen.
Aus ökonomischer Sicht gibt es keine Rechtfertigung, den Teilleistungszugang zu regulieren, da keine monopolistischen Engpässe vorliegen. Ein Markteintritt ist in allen Wertschöpfungsstufen jederzeit möglich. Private Verhandlungen können erfolgreich abgeschlossen werden. Sie haben den Vorteil, dass sie einfacher und flexibler sind. Auf eine Regulierung des Teilleistungszugangs sollte deshalb verzichtet werden. Diese Empfehlung entspricht der gängigen Praxis in der EU.