News
Studie zur funktionalen oder strukturellen Trennung von Swisscom
Heute ist die Swisscom ein integriertes Unternehmen. Sunrise hat vor einiger Zeit gefordert, die Swisscom in zwei Teile aufzuteilen: In einen Netzteil (Kabel und Schacht AG), welcher grob die Infrastruktur auf der letzten Meile betreiben würde, sowie einen Diensteteil, der die entsprechenden Services verantworteten würde. Die Forderung entspricht einer sogenannten strukturellen Trennung, bei der gewisse Netzteile in eine neue Gesellschaft überführt werden. Ziel dieser recht weitgehenden Massnahme ist es, alle Anbieter, welche im Rahmen eines Netzzugangs-Regimes Dienstleistungen beim Netzteil beziehen, gleich zu behandeln. Durch die strukturelle Trennung wird mehr Transparenz geschaffen und es bestehen geringere Möglichkeiten der Diskriminierung. Ein aktuelles schweizerisches Beispiel dafür ist die Gründung der Swissgrid im Zug der Strommarktliberalisierung.
Ökonomisch gerechtfertigt ist eine strukturell Trennung generell nur dann, wenn eine natürliche Marktmacht (konkret ein stabiler monopolistischer Engpass) vorliegt, welche nicht zur Erreichung anderer Ziele gewünscht ist und welche nicht ausreichend durch bestehende Regulierungen kontrolliert werden kann - konkret etwa durch eine bestehende Zugangsregulierung. Im Fall der Swisscom hat das Parlament eine solche im Jahr 2007 in Kraft gesetzt.
Eine Studie von Swiss Economics kommt zum Schluss, dass eine strukturelle Trennung von Swisscom mit Blick auf die Schaffung von Transparenz und Nichtdiskriminierung im Kupfer-Anschlussnetz ein unangemessener Regulierungseingriff wäre. Dies u.a. deshalb, weil sich der monopolistische Engpass auf der letzten Meile graduell auflöst: Drahtgebundene Kupfer-Breitbandnetze stehen im Wettbewerb untereinander (Swisscom vs. Cablecom) sowie in zunehmendem Masse auch mit drahtlosen/mobilen Übertragungstechnologien wie gegenwärtig HSDPA. In städtischen Gebieten investieren nun auch die Elektrizitätswerke. Es wird auf der letzten Meile vermehrt Plattform- oder Infrastrukturwettbewerb geben. Die ökonomischen Grundvoraussetzungen für einen Regulierungseingriff im Kupfer-Anschlussnetz schwinden also, während gleichzeitig die Zugangsregulierung aus dem Jahr 2007 zu greifen beginnt.