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Sunrise verklagt Swisscom wegen Marktmissbrauch bei ADSL-Diensten
Auszug aus der Medienmitteilung von Sunrise:
Swisscom hat von 2001 bis 2007 ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht und durch ihre Preispolitik bei ADSL-Diensten den Wettbewerb rechtswidrig behindert. Der Ex-Monopolist praktizierte eine Kosten-Preis-Schere, die es Sunrise als Vorleistungsbezügerin verunmöglichte, das ADSL-Geschäft profitabel zu betreiben.
Dies wurde nach einem zehnjährigen Instanzenzug am 9. Dezember 2019 vom Bundesgericht bestätigt. Swisscom wurde zu einer Busse von CHF 186 Mio. verurteilt.
Gestützt auf dieses Urteil fordert Sunrise den erlittenen Schaden in der Höhe von CHF 350 Mio. zuzüglich Zins von Swisscom ein.
Sunrise hat das renommierte Beratungsunternehmen Swiss Economics mit der Berechnung des von Sunrise erlittenen Schadens beauftragt. Der Schaden resultiert aus einem Marktanteilsverlust und verhindertem Zugewinn im Breitbandinternetmarkt sowie in den angrenzenden Märkten (Festnetztelefonie- und Mobilfunkmarkt). Der Schaden beträgt insgesamt CHF 457 Mio. und ist damit grösser als ursprünglich angenommen. Sunrise hatte vorsorglich die Verjährung für eine Forderung in der Höhe von CHF 350 Mio. unterbrochen und reicht heute eine Schadensersatzforderung von CHF 350 Mio. zuzüglich Zins beim Handelsgericht in Bern ein.
Zur gesamten Medienmitteilung von Sunrise
Das Team von Swiss Economics umfasst Christian Jaag, Michael Funk und Matthias Hafner.