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Teilrevision des Schweizer Kartellgesetz: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung
Die Teilrevision des KG sieht vor, den schweizerischen Prüfstand bei der Fusionskontrolle der internationalen Praxis anzupassen. Der grundsätzliche Unterschied zwischen dem in der Schweiz bisher angewandten Marktbeherrschungstest und dem neu vorgesehenen SIEC-Test liegt in der Höhe der Eingriffshürde. Mit dem SIEC-Test können Fusionen untersagt oder mit geeigneten Auflagen versehen werden, wenn sie zu einer «erheblichen» Behinderung des Wettbewerbs führen. Im Gegensatz dazu ist dies unter dem heutigen Prüfstandard erst möglich, wenn durch eine Fusion eine «Marktbeherrschung» entsteht oder verstärkt wird, die den wirksamen Wettbewerb «vollständig» beseitigt. Zudem zielt die geplante Revision auch auf eine Stärkung der privaten Schadenersatzklage ab und sieht mehrere verfahrensrechtliche Änderungen sowie eine Klarstellung in Bezug auf unzulässige Vereinbarungen vor.
Die Vernehmlassung dauert bis am 11. März 2022. Es ist davon auszugehen, dass die neuen Bestimmungen nicht vor 2023/24 in Kraft treten werden.