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Trinkwasser privatisieren?
Wasser ist aus ökonomischer Sicht kein öffentliches Gut. Gleichwohl kann die leitungsgebundene Wasserversorgung nicht unbesehen den Marktkräften überlassen werden, da insbesondere beim Verteilnetz ein «monopolistischer Engpass» besteht. Die Ausgangslage präsentiert sich ähnlich wie bei Strom-, Gas- und Schienennetzen: Entweder erbringt die öffentliche Hand die gewünschte Versorgung selbst, oder sie übergibt diese an öffentliche oder private Leistungserbringer. Im zweiten Fall gewährleistet er die Qualität der Wasserversorgung durch Regulierung. Aus ökonomischer Sicht sind beide Wege gangbar. Für Schweizer Gemeinden, die über eine gute direktdemokratische Kontrolle verfügen, kann die öffentliche Eigenerbringung vorteilhaft sein.
Autoren: Samuel Rutz, Urs Trinkner