Volkswirtschaftliche Auswirkungen des Coronavirus

Eine Hand wäscht die andere. Dies gilt heute mehr als je zuvor: Unsere Wirtschaft ist ein stark vernetztes Gebilde, in welchem Geld auf vielfältige Weise zirkuliert und dafür sorgt, dass alles gut aufeinander abgestimmt ist. Wird der Geldfluss abrupt gestoppt, setzen die Probleme überall postwendend ein.

Mit dem Ziel, eine Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden und so Leben zu retten – eine Ausrottung des Coronavirus ist in westlichen Staaten längst nicht mehr realistisch – überschlagen sich die Meldungen in der Schweiz und anderswo von Massnahmen, die radikal in bestehende Wirtschaftskreisläufe eingreifen: Anlässe und Zusammenkünfte werden verboten, Grenzen und Schulen geschlossen, ganze Regionen unter Quarantäne gestellt. Geldflüsse und Lieferketten kommen in einem Ausmass und in einer Geschwindigkeit zum Erliegen, das bislang undenkbar war. Kommen diese Kreisläufe nicht schnell wieder in Gang, wird dies zu einer Welle von Konkursen führen nicht nur von Airlines, Hotels, Gastronomiebetrieben, Sportclubs und anderen Anbietern in der Reise-, Sport- und Unterhaltungsbranche, sondern auch Industrie- und Dienstleistungsbetriebe bis hin zu Banken, Sozialversicherungssystemen und ganze Staaten riskieren den Kollaps. Je rigider die Massahmen, desto länger geht es, bis die Durchdringung stattgefunden hat. In Extremis wird erst das Finden eines wirksamen Impfstoffes echte Abhilfe schaffen. Bis dahin kumulieren sich nicht nur die wirtschaftlichen Folgen, sondern auch die gesundheitlichen Nebenerscheinungen, die schnell schwerer wiegen können als die nun gefürchtete, allzu schnelle Durchdringung des Coronavirus (NZZ-Beitrag Osterloh, Frey).

Entsprechend stellt sich die Frage, ob keine besseren Alternativen vorhanden sind. Wünschbar wären Massnahmen, welche wirksam in der Verzögerung der Durchdringung des Virus in den besonders gefährdeten Bevölkerungsschichten sind, aber gleichzeitig den Wirtschaftskreisläufen im Interesse aller Sorge tragen. Begrüssenswert sind beispielsweise die von Altersheimen und Spitälern erlassenen Besuchsrestriktionen sowie die meisten Verhaltensanweisungen des BAG wie etwa Händewaschen.

In der Schweiz halten wir seit jeher unsere Grundrechte und Freiheiten hoch. Warum soll es nicht weiterhin in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen liegen, einen Anlass zu besuchen oder im Wald spazieren zu gehen? Wem das Risiko einer Ansteckung zu hoch ist, kann zuhause bleiben. Wer das Risiko hingegen eingeht, weiss, dass die Betten in den Spitälern knapp sind und muss damit rechnen, im Fall der Fälle nicht die Versorgung zu erhalten, die er oder sie bislang gewohnt war. Im Prinzip ist es das gleiche, wie wenn wir in ein Flugzeug einsteigen, bei Rot über die Kreuzung gehen oder Risikosportarten betreiben. Es ist unsere Wahl, und wir selbst tragen die Konsequenzen. Insofern müssen wir nur das Recht haben, zuhause zu bleiben und uns selbst zu schützen. Dieses Recht sollte jedem Arbeitnehmer im Grundsatz gewährt werden und auch jedem Schüler bzw. dessen Eltern. Dieses Recht wäre ein Novum und wäre zeitlich begrenzt auf die Dauer einer Pandemie. Es würde uns viele gutgemeinte Verbote mit ihren allzu schädlichen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und letztlich auch gesundheitlichen Auswirkungen ersparen.

Urs Trinkner, 12.3.2020

 

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